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Allgemeine Verkaufs und Lieferbedingungen

1. ANNAHME VON BESTELLUNGEN – GELTUNGSBEREICH DER VORLIEGENDEN VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Produktbestellungen sollen in textlicher Form an die Pharmact GmbH („Pharmact“) gerichtet werden. Bestellungen sind erst dann für Pharmact bindend, wenn Pharmact sie in Text- oder Schriftform angenommen hat oder mündliche Bestellungen durch Bestätigungsschreiben bestätigt wurden. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für den Verkauf und die Lieferung von Produkten durch Pharmact. Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur dann bindend, wenn sie mindestens in Textform von Pharmact genehmigt wurden. Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen haben gegenüber etwaigen Kauf- oder sonstigen Bedingungen des Käufers Vorrang. Dies gilt auch dann, wenn diese Bedingungen andere Verkaufs- oder Lieferbedingungen ungültig machen.

2. PREISE UND STEUERN

Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer am Tag der Rechnungsstellung sowie zuzüglich Zöllen und sonstiger Steuern, Gebühren oder Abgaben auf nationaler, Landes- oder kommunaler Ebene, gleichgültig, ob diese derzeit gültig sind oder in der Zukunft erlassen werden. Sämtliche Steuern, Gebühren oder Abgaben, die von einer staatlichen Behörde auf eine Transaktion zwischen Pharmact und dem Käufer erhoben werden, sind vom Käufer zusätzlich zu den angegebenen oder in Rechnung gestellten Preisen zu zahlen. Falls Pharmact aufgefordert wird, zum Zeitpunkt des Verkaufs oder später Steuern, Gebühren oder Abgaben zu zahlen, die mit der Bestellung im Zusammenhang stehen, ist der Käufer verpflichtet, Pharmact diese zu erstatten.

3. LIEFERUNG

Die Lieferung der Produkte erfolgt DDU (Delivery Duty Unpaid, d. h. unverzollt geliefert – Incoterms 2000) an die auf der Bestellung angegebene Lieferanschrift. Zu diesem Zeitpunkt geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Käufer über. Das Produkt wird durch ein nach alleinigem Ermessen von Pharmact zu bestimmendes Transportunternehmen an die DDU-Lieferanschrift befördert. Mit Ausnahme der Zollformalitäten, der Zahlung von Zöllen und etwaiger sonstiger im Zusammenhang mit dem Import in das Bestimmungsland anfallender Kosten, die vom Käufer zu tragen sind, werden Fracht- und Versicherungskosten (gegebenenfalls) von Pharmact gezahlt. Teillieferungen sind zulässig, soweit der Käufer diesen zustimmt und der angemessene Interessenausgleich zwischen den Parteien nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Insbesondere berührt das Recht auf Teillieferungen nicht die Rechte des Käufers gemäß § 320 BGB und § 323 BGB. Liefertermine oder -fristen bedürfen der Schriftform. Durch Teillieferungen entstehen dem Käufer keine zusätzlichen Kosten für Porto und Verpackung.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Zahlung ist, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von vierzehn (14) Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von dreißig (30) Tagen netto nach dem Rechnungsdatum zu leisten. Maßgebend für die Skontoberechtigung ist der Zugang des Geldes auf dem Konto von Pharmact. Die Zahlung an Pharmact hat an die auf der beiliegenden Rechnung angegebene Bankverbindung oder an eine andere von Pharmact angegebene Bankverbindung zu erfolgen. Ab dem 31. Tag nach dem in der Rechnung enthaltenen Fälligkeitsdatum fallen, falls ein Ausgleich nicht erfolgt ist, die gesetzlichen Verzugszinsen an, und der Kunde ist ggf. zum Ersatz weiterer entstehender Verzugsschäden verpflichtet.

5. EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Sollte das Eigentum des Verkäufers an der aufgrund von Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufsache verlustig gehen, räumt der Käufer dem Verkäufer bereits jetzt die Stellung des Herstellers ein, der gemäß §§ 947, 948, 950 BGB das Eigentum an der neuen Sache erwirbt, bzw. anteiliges Miteigentum entsprechend dem Wertanteil der Kaufsache (Rechnungsbetrag) an der hergestellten Sache. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter in das im Besitz des Kunden befindliche Eigentum des Verkäufers hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich in Textform und bei Gefahr im Verzug auch fernmündlich zu benachrichtigen. Sämtliche gerichtlichen und außergerichtlich entstehenden Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zur Wiederbeschaffung der Kaufsache notwendig aufgewendet werden müssen, gehen zu Lasten des Kunden. Die Möglichkeit des Nachweises durch den Kunden, dass ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt hiervon unberührt.

6. EIGENTUMSRECHTE

Pharmact behält sämtliche Eigentumsrechte an sämtlichem geistigem Eigentum. Das betrifft speziell die Einzelheiten zur Entwicklung und Konstruktion sowie sonstige Daten sämtlicher im Rahmen der vorliegenden Bedingungen verkaufter Produkte, es sei denn, im Rahmen einer separaten schriftlichen, durch einen leitenden Angestellten von Pharmact unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung werden bestimmte Rechte ausdrücklich eingeräumt, oder es gehen bestimmte Rechte kraft Gesetzes über. Alle im Rahmen der vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen verkauften Produkte sind zur einmaligen Verwendung bestimmt, und jegliche Art der Verwendung, Reparatur, Wiederherstellung, Auffüllung oder Aufarbeitung solcher Produkte durch andere Personen als durch Pharmact ist ausdrücklich untersagt.

7. GEWÄHRLEISTUNG

Pharmact gewährleistet, dass die Pharmact-Produkte zum Zeitpunkt des Versands (i) ihren jeweiligen durch Pharmact veröffentlichten und zum Zeitpunkt der Aufgabe und Annahme der Bestellung geltenden Spezifikationen entsprechen, (ii) frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind und (iii) gemäß den geltenden Fertigungsstandards gefertigt wurden. Diese Gewährleistung gilt für die einmalige Verwendung bei einem einzigen Patienten. Es ist Pharmact gestattet, auf eigenen Wunsch Produkte, die der vorstehenden Gewährleistung nicht gerecht werden, zu reparieren oder zu ersetzen oder den Produkteinkaufspreis zurückzuerstatten.

Die Gewährleistungsrechte des Käufers sehen vor, dass dieser die Produkte unverzüglich bei Lieferung in Augenschein nimmt und Pharmact unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Lieferung, schriftlich über etwaige Mängel in Kenntnis setzt; verdeckte Mängel sind Pharmact schriftlich unverzüglich nach ihrer Aufdeckung mitzuteilen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht (i) auf Produkte oder Ersatzteile, die auf irgendeine Art und Weise durch eine andere Person als durch Pharmact abgewandelt oder umgeändert oder mit anderen Geräten kombiniert wurden, oder (ii) auf Mängel, die zurückzuführen sind auf (a) den Einsatz oder Betrieb in einem nicht von Pharmact vorgesehenen oder empfohlenen Anwendungsbereich bzw. in einer nicht von Pharmact vorgesehenen oder empfohlenen Umgebung; (b) Dienstleistungen seitens anderer Personen als der Mitarbeiter von Pharmact oder anderer schriftlich durch Pharmact zugelassener Personen oder (c) Unfall, Fahrlässigkeit, fehlerhafte Verwendung oder darauf, dass das Produkt anders als im normalen Umfang eingesetzt wurde; (iii) ferner gilt die Gewährleistung nicht, falls der Käufer (oder der Benutzer der Produkte) gegen eine seiner Pflichten gemäß den Abschnitten 1-4 der deutschen Medizinprodukteverordnung verstoßen hat. Für im Rahmen dieser Gewährleistung gelieferte Ersatzprodukte oder -teile wird nur der noch nicht abgelaufene Anteil der ursprünglichen Gewährleistungsfrist übernommen.

Die Verjährungsfrist betreffend die Ansprüche aus Mängeln beläuft sich auf zwölf Monate ab Lieferung des Produkts an den Käufer.

Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben für diejenigen Schadensersatzansprüche des Käufers in Kraft, die nicht auf Mängel des Produkts zurückzuführen sind, sowie im Hinblick auf sämtliche Rechte des Käufers aus böswillig verdeckten Mängeln oder Mängeln, die auf vorsätzliches Fehlverhalten zurückzuführen sind.

8. HAFTUNG UND SCHADENSERSATZ

Die gesetzliche Haftung von Pharmact für Schäden ist wie folgt beschränkt: (i) für Schäden die auf einen gewöhnlich fahrlässigen Verstoß gegen eine wesentliche vertragliche Verpflichtung zurückzuführen sind, haftet Pharmact nur bis zur Höhe des in der Regel zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens, (ii) Pharmact haftet nicht für Schäden, die auf einen gewöhnlich fahrlässigen Verstoß gegen eine nichtwesentliche vertragliche Verpflichtung zurückzuführen sind, und (iii) in keinem Fall haftet Pharmact für die Kosten der Beschaffung von Ersatzprodukten seitens des Kunden oder für unvorhersehbare Schäden oder für durch den Käufer verursachte Kosten wie u. a. für die Überprüfung der Produkte anfallende Kosten. Diese Beschränkung gilt auch dann, wenn Pharmact von der Möglichkeit des Auftretens solcher Schäden in Kenntnis gesetzt wurde. Die vorstehend dargelegte Haftungsbeschränkung trifft weder auf Fälle obligatorischer gesetzlicher Haftung (insbesondere betreffend die Haftung im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes) noch auf die Haftung aus der Übernahme einer bestimmten Garantie oder die Haftung für schuldhaft verursachte Personenschäden zu. Der Käufer ist verpflichtet, im angemessenen Rahmen alles zu unternehmen, um Schäden zu vermeiden und so gering wie möglich zu halten.

9. BESTIMMUNGEN FÜR INTERNATIONALE VERKÄUFE

Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche Zustimmungen, Genehmigungen, Bevollmächtigungen, Bestimmungserklärungen und Registrierungen einzuholen und aufrechtzuerhalten, einschließlich solcher im Zusammenhang mit den Wechselkurskontrollen, die in einem Land, in dem der Käufer die Produkte in Empfang nimmt, möglicherweise vorgeschrieben sind.

Der Käufer hat Pharmact über alle klinischen Vorfälle zu informieren, die im Zusammenhang mit der Verwendung von Pharmact-Produkten stehen und zu deren Meldung an die zuständigen Behörden der Käufer gemäß Paragraph 2 Nr. 1, 3, (2) (4) der deutschen Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung verpflichtet ist.

10. GELTENDES RECHT UND ZUSTÄNDIGE GERICHTE

Der Verkauf von Produkten unterliegt der deutschen Gesetzgebung und ist entsprechend deutscher Gesetzgebung auszulegen. Das UN-Kaufrecht von 1980 findet keine Anwendung. Alleiniger Gerichtsstand ist Mannheim. Pharmact ist jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.

11. VERTRAULICHKEIT

Der Käufer verpflichtet sich, die Verkaufs- und Lieferbedingungen einschließlich u. a. der hierin möglicherweise erwähnten Artikel, Preise und Mengen vertraulich zu behandeln.

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